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Re: Mein Recht zu sterben

31 Min.

Verfügbar bis zum 29/10/2030

Sendung vom 30/10/2025

Seit 2020 ist Sterbehilfe in Deutschland ein Grundrecht. Der assistierte Suizid soll Menschen die Möglichkeit geben, selbstbestimmt zu sterben, wenn es ihr Wunsch ist. Doch bei der konkreten Umsetzung werden Betroffene wie Ärzte allein gelassen. ARTE Re: begleitet Menschen auf ihrem letzten Weg und zeigt, was passiert, wenn Gesetze fehlen.

Susanne und Michael Mertens müssen seit Jahren mitansehen, wie ihr Sohn Pascal leidet. Eine fortschreitende Lähmung fesselt den 37-Jährigen ans Bett. Seit kurzem kann er auch nicht mehr selbstständig atmen. Eine Aussicht auf Genesung gibt es nicht. Pascals Wunsch nach Sterbehilfe stellt die Eltern vor eine große Herausforderung. Es beginnt ein Ringen mit der Justiz: „Es ist unfassbar, wie schwer es einem gemacht wird“, klagt Pascals Mutter, „Das ist unmenschlich“.
2020 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben Teil der persönlichen Autonomie ist. Seitdem dürfen Ärzte in Deutschland den assistierten Suizid neben passiver und indirekter Sterbehilfe zwar straffrei durchführen, doch der Gesetzgeber konnte sich auch nach fünf Jahren nicht auf ein Gesetz einigen, welches die Sterbehilfe genau regelt. Diese unsichere Rechtslage hindert viele Ärzte daran, Sterbehilfe zu leisten.
Dr. Matthias Thöns aus Witten ist Palliativarzt und hilft seinen Patienten in ihrer letzten Lebensphase, indem er ihre Schmerzen und Ängste lindert. Anders als viele seiner Kollegen begleitet er Patienten auch beim selbstbestimmten Sterben. Denn wenn Menschen unheilbar krank oder pflegebedürftig sind, wächst bei vielen der Wunsch, das Ende selbst wählen zu dürfen. „Die meisten meiner Patienten finden es einfach wichtig, diese Option zu haben.“ so Dr. Thöns. Er wünscht sich eine klare gesetzliche Regelung, um diesen Menschen in Zukunft einfacher helfen zu können.

Land

Deutschland

Jahr

2025

Herkunft

ZDF

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