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Die NS-Justiz: Recht des Unrechts
103 Min.
Verfügbar bis zum 22/06/2026
Die Zerstörung der traditionellen Rechtsordnung gehört vermutlich zu den weniger bekannten und dennoch wesentlichen Zielen des NS-Staates. Es galt, durch die Unterwerfung des Justizapparates die Vorherrschaft der "Volksgemeinschaft" über den Einzelnen zu etablieren. Die Doku betrachtet die Werdegänge von vier Menschen, die aktiv mitwirkten oder zu Opfern wurden.
Die Zerstörung der traditionellen Rechtsordnung gehört vermutlich zu den weniger bekannten und dennoch wesentlichen Zielen der Nationalsozialisten.
Als erbitterte Gegner des herkömmlichen römischen Rechts, der Philosophie der Aufklärung und der von der Französischen Revolution getragenen Werte wollten die Nationalsozialisten ihre Vorstellungen von der Rolle der Justiz um jeden Preis durchsetzen. So wurde die Etablierung einer starken nationalsozialistischen Rechtspflege zur vorrangigen Aufgabe, bildete sie doch die Grundlage der „neuen Welt“, die das Tausendjährige Reich hervorbringen sollte. Die Gleichschaltung der Justiz begann zunächst in Deutschland und hatte die Errichtung einer durch Blut- und Rassegesetze bestimmten Gesellschaft zum Ziel.
Zur atmosphärischen Kulisse von Fritz Langs Film „M“, der in einer deutschen Großstadt spielt und 1931 in die Kinos kam, erzählt die Dokumentation die Geschichte dieser radikalen Umformung der Justiz. An vier Einzelschicksalen werden Triebkräfte und ideologische Hintergründe dieses Bruchs erforscht. Wie gelang es Hitler und seinen Gefolgsleuten, die Rechtsordnung derart auszuhöhlen und durch die schrittweise Unterwerfung des gesamten Justizapparates die Vorherrschaft der „Volksgemeinschaft“ über den Einzelnen durchzusetzen?
Neben dem Werdegang des bayrischen Scharfrichters Johann Reichhart, der weit über 3.000 Todesurteile vollstreckte (darunter auch das der Geschwister Scholl), schildert die Dokumentation das Schicksal der Gerichtsreferendarin und Widerstandskämpferin Elisabeth Gloeden, des hochrangigen NS-Juristen und Polizeichefs Werner Best und des Rechtsanwalts und Nazi-Gegners Hans Litten.
In der zwölf Jahre währenden NS-Ära (1933 bis 1945) verhängten Hitlers Gerichte etwa 16.000 Todesurteile. 30.000 weitere wurden von Militärgerichten ausgesprochen. Dieser Justizterror diente zunächst der Ausschaltung und Vernichtung des inneren Feindes und kündigte gleichzeitig die kommenden Eroberungskriege und den Schrecken des Holocaust an. Die Zerstörung von Recht und Justiz endete erst 1946 mit den Nürnberger Prozessen und der Einführung neuer internationaler Regeln.
Als erbitterte Gegner des herkömmlichen römischen Rechts, der Philosophie der Aufklärung und der von der Französischen Revolution getragenen Werte wollten die Nationalsozialisten ihre Vorstellungen von der Rolle der Justiz um jeden Preis durchsetzen. So wurde die Etablierung einer starken nationalsozialistischen Rechtspflege zur vorrangigen Aufgabe, bildete sie doch die Grundlage der „neuen Welt“, die das Tausendjährige Reich hervorbringen sollte. Die Gleichschaltung der Justiz begann zunächst in Deutschland und hatte die Errichtung einer durch Blut- und Rassegesetze bestimmten Gesellschaft zum Ziel.
Zur atmosphärischen Kulisse von Fritz Langs Film „M“, der in einer deutschen Großstadt spielt und 1931 in die Kinos kam, erzählt die Dokumentation die Geschichte dieser radikalen Umformung der Justiz. An vier Einzelschicksalen werden Triebkräfte und ideologische Hintergründe dieses Bruchs erforscht. Wie gelang es Hitler und seinen Gefolgsleuten, die Rechtsordnung derart auszuhöhlen und durch die schrittweise Unterwerfung des gesamten Justizapparates die Vorherrschaft der „Volksgemeinschaft“ über den Einzelnen durchzusetzen?
Neben dem Werdegang des bayrischen Scharfrichters Johann Reichhart, der weit über 3.000 Todesurteile vollstreckte (darunter auch das der Geschwister Scholl), schildert die Dokumentation das Schicksal der Gerichtsreferendarin und Widerstandskämpferin Elisabeth Gloeden, des hochrangigen NS-Juristen und Polizeichefs Werner Best und des Rechtsanwalts und Nazi-Gegners Hans Litten.
In der zwölf Jahre währenden NS-Ära (1933 bis 1945) verhängten Hitlers Gerichte etwa 16.000 Todesurteile. 30.000 weitere wurden von Militärgerichten ausgesprochen. Dieser Justizterror diente zunächst der Ausschaltung und Vernichtung des inneren Feindes und kündigte gleichzeitig die kommenden Eroberungskriege und den Schrecken des Holocaust an. Die Zerstörung von Recht und Justiz endete erst 1946 mit den Nürnberger Prozessen und der Einführung neuer internationaler Regeln.
Regie
Jean-Marie Barrère
Marie-Pierre Camus
Land
Frankreich
Jahr
2023
Herkunft
ARTE F
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