Aus DNA-Spuren lässt sich immer mehr herauslesen. Am Tatort reichen kleinste Hinweise, die mit bloßem Auge kaum zu erkennen sind: ein Haar, eine Hautschuppe, ein winziger Tropfen Blut. DNA-Analysen können inzwischen sogar Augen-, Haar- und Hautfarbe oder das biologische Alter des Täters eingrenzen.
Wenn die DNA eines Täters gefunden wird, sich aber niemandem zuordnen lässt, kann die investigative genetischen Ahnenforschung helfen. Gesucht wird hier nicht der Täter, sondern jemand, der mit ihm verwandt ist. Ermittler durchforsten DNA-Datenbanken und rekonstruieren Stammbäume, bis sie dem Namen des Täters immer näherkommen.
Wie diese Methode einen Mordfall lösen kann, zeigt ein Doppelmord im schwedischen Linköping. 2004 werden eine Frau und ein achtjähriger Junge getötet. Der Täter hinterlässt DNA, doch jahrelang führt die Spur ins Leere. Erst die genetische Ahnenforschung bringt Bewegung in den Fall: Über Verwandte kommen die Ermittler schließlich auf seine Spur.
Solche Fälle zeigen, wie mächtig die DNA-Analyse geworden ist. Doch je genauer die Wissenschaft in unser Erbgut blicken kann, desto dringlicher wird die Frage nach den Grenzen. Denn: Wer seine DNA für einen Gentest abgibt, liefert damit auch Informationen über seine Eltern, Geschwister oder Kinder. Und genetische Daten lassen sich nicht einfach löschen. Zwischen spektakulären Ermittlungserfolgen und dem Schutz der genetischen Privatsphäre entsteht ein Konflikt: Wie viel Wissen über unser Erbgut wollen wir preisgeben – und wie weit darf die Fahndung nach einem Täter gehen?