Europas Whistleblower bekommen RückendeckungEurope to Go - 16/04/2019

Eure tägliche Dosis Europe to Go fasst für euch zusammen, was gerade in Europa wichtig ist. Heute im Programm: Mehr Rechte für Whistleblower in Europa, bessere Arbeitsbedingungen für Uber-Fahrradlieferanten, Europawahl für Deutschlands Menschen mit Behinderung und Greta Thunbergs Osterferien.

LuxLeaks oder Panama Papers… um Skandale wie diese aufzudecken, setzen Whistleblower wie der Franzose Antoine Deltour sich meistens einem Risiko aus. Sei es nur, dass sie um ihren Job fürchten müssen.

Deshalb soll das EU-Recht sie bald besser schützen. Nach monatelangen Verhandlungen stimmt das Europaparlament heute über eine entsprechende Richtlinie ab. Darin geht es besonders um jene, die die illegalen Machenschaften ihrer Arbeitgeber ankreiden – egal, ob innerhalb des Betriebs, gegenüber der zuständigen Behörden oder gleich gegenüber der Medien.

Solche Hinweisgeber sollen jetzt sowohl von betriebsinternen Strafen, als auch von Gerichtsverfahren verschont bleiben. Mit anderen Worten: Mit diesen neuen Regeln hätte der ganze LuxLeaks-Prozess gegen Deltour nie stattgefunden!

 

Nach den Whistleblowern sind die Arbeitnehmer dran! Die EU-Abgeordneten entscheiden heute auch über eine Gesetzesvorlage, die die Arbeitsbedingungen in Europa verbessern soll. Darin geht um Mindestrechte, und zwar besonders für geringfügig Beschäftigte: Also für Leute, die ihr Geld mit Nullstundenverträgen verdienen oder in privaten Haushalten mit Haushaltschecks oder… auf Plattformen wie Uber.

Die Richtlinie verpflichtet unter anderem den Arbeitgeber dazu, die wichtigsten Infos zum Job spätestens am ersten Arbeitstag anzugeben: Arbeitszeiten, Probezeit und so weiter. Und wenn der Auftrag am selben Tag gekündigt wird, kann der Angestellte entschädigt werden.

Aber Vorsicht, diese Richtlinie betrifft nur Verträge von mehr als 12 Stunden pro Monat. Und sie gilt nicht für gewisse Berufe im öffentlichen Dienst, wie Polizisten oder Richter.

 

Die Europawahl bekommt neue Wähler aus Deutschland. 80 000 Menschen mit Behinderung in Vollbetreuung dürfen im Mai zum ersten Mal daran teilnehmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht gestern in einem Eilverfahren entschieden.

Ende Januar hatte das Gericht schon beschlossen: Es ist verfassungswidrig, dass betreute Menschen bislang in Deutschland von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen sind. Das gilt übrigens für geistig und psychisch Beeinträchtigte, aber auch für Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in psychiatrischen Krankenhäusern untergebracht sind.

Im März hatte der Bundestag dann zwar ein inklusives Wahlrecht beschlossen – aber das sollte erst nach der Europawahl greifen. Die Regierung fand, die Zeit wäre zu knapp, um noch schnell die Wählerverzeichnisse zu korrigieren. Dass es jetzt trotzdem schnell gehen muss, haben die Oppositionsparteien vor Gericht durchgeboxt: Grüne, Linke und FDP.

Allerdings: Wer jetzt wählen will, muss dafür einen besonderen Antrag stellen. Damit auch wirklich gleiches Wahlrecht für alle gilt, müssen also noch ein paar Barrieren aus dem Weg geräumt werden.

 

Übrigens, die junge Klimaaktivistin Greta Thunberg aus Schweden ist heute zu Besuch in Straßburg, im Europaparlament. Sie nimmt dort an der Sitzung des Umweltausschusses teil. Morgen geht’s dann aber schon weiter nach Rom, wo sie niemand geringeren trifft als den Papst Franziskus! Und im italienischen Senat will sie auch vorbeischauen. Und all das in ihren Osterferien! Aber, wie die 16-Jährige auf Twitter schreibt: Die Klimakrise macht schließlich auch keinen Urlaub!

Journalist

  • Loreline Merelle

  • Anja Maiwald

Land

Frankreich

Jahr

2019

Dauer

4 Min.

Verfügbar

Vom 16/04/2019 bis 18/04/2035

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