In Frankreich wurde am 10. April 2024 ein Gesetzentwurf über das Lebensende im Ministerrat vorgestellt. Der Text schafft die Möglichkeit einer Sterbehilfe, die an strenge Bedingungen geknüpft ist, insbesondere an unerträgliche und nicht behandelbare Leiden. Der Entwurf enthält auch einen Abschnitt, um die öffentlichen Ausgaben für die Palliativmedizin zu erhöhen. Der Text, der in beiden Kammern diskutiert werden muss, könnte innerhalb von zwei Jahren verabschiedet werden. Aktive Sterbehilfe war in Frankreich bislang verboten. In unserem Dossier finden Sie Dokumentationen und Hintergrundinformationen zum Thema "Selbstbestimmtes Sterben".