ARTE

Die Finanzierung von ARTE

ARTE ist zu 95 % öffentlich-rechtlich finanziert.

Als öffentlich-rechtliches Angebot wird ARTE zu 95 % von Deutschland und Frankreich gemäß den jeweiligen nationalen Bestimmungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanziert. In Deutschland ist der Rundfunkbeitrag die Finanzierungsgrundlage der öffentlich-rechtlichen Sender. In Frankreich wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus einem Teil der Mehrwertsteuer finanziert. ARTE strahlt keine Werbung aus, eine Teilfinanzierung durch Sponsoring ist jedoch zulässig.

ARTE ist in Form einer europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (Groupement Européen d’Intérêt Économique, abgekürzt GEIE) organisiert, die aus den Mitgliedern ARTE France und ARTE Deutschland TV GmbH mit seinen Gesellschaftern ARD und ZDF besteht. ARTE Deutschland und ARTE France finanzieren gemeinsam und zu gleichen Teilen den zentralen Gesellschaftssitz von ARTE GEIE in Straßburg und liefern jeweils 40 % des Programms, das sie (ko-)produzieren oder erwerben. Dabei unterliegen sie den jeweiligen nationalen Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems und Produktionswesens in Deutschland und Frankreich. Die restlichen 20 Prozent des Programms kommen von der Zentrale ARTE GEIE und ihren europäischen Partnersendern. Die drei Einheiten sind rechtlich gesehen drei eigenständige Unternehmen, die jeweils eine eigene Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen eigenen Geschäftsbericht vorlegen müssen.

Für die Untertitelung und Verbreitung von Inhalten auf Englisch, Spanisch, Polnisch und Italienisch erhält ARTE GEIE zudem Fördermittel von der EU.

ARTE Deutschland und ARTE France unterliegen ihrerseits den jeweiligen Finanzierungsverfahren des französischen und deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und Frankreich

In Deutschland bildet der gesetzlich festgelegte Rundfunkbeitrag die Finanzierungsgrundlage der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF mit ihren neun Landesmedienanstalten, Digitalkanälen und Radiosendern. Als Gesellschafter von ARTE Deutschland finanzieren ARD und ZDF so jeweils zur Hälfte den Haushalt von ARTE Deutschland.

Der Rundfunkbeitrag ist auf der Grundlage eines Solidarmodells gestaltet, um sicherzustellen, dass die öffentlichen Medienanstalten ihren im Medienstaatsvertrag (MStV, früher: Rundfunkstaatsvertrag) festgelegten Auftrag erfüllen können. Dieser besteht grundlegend darin, ein unabhängiges und vielfältiges Angebot an Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung für möglichst viele Menschen zu gewährleisten.
Der pauschale Rundfunkbeitrag von 18,36 € pro Monat ist geräteunabhängig pro Haushalt zu entrichten. Es spielt keine Rolle, wie viele Personen in einer Wohnung leben oder wie viele Rundfunkgeräte – darunter fallen auch Radios, Fernseher, Computer, Tablets oder Smartphones – dort vorhanden sind. Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Institutionen beteiligen sich mit angepassten Beiträgen ebenfalls an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dabei ist die Höhe für gemeinnützige Einrichtungen, wie Kindergärten, eingetragene Vereine oder Pflegeheime, beispielsweise auf ein Drittel des Grundbetrags pro Monat und Betriebsstätte begrenzt.
Das Modell des geräteunabhängigen Rundfunkbeitrags und der gemeinsame Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio haben 2013 die früheren Rundfunkgebühren sowie die ehemalige Gebühreneinzugszentrale (GEZ) abgelöst.

Das Verfahren zur Ermitt­lung des Finanz­bedarfs der Medienanstalten und die Höhe des Rundfunk­beitrags sind im Rundfunk­finanzierungs­staats­vertrag (RFinStV) geregelt. Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird zunächst von der unabhängigen Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) nach Überprüfung des Bedarfs der einzelnen Rundfunkanstalten für vier Jahre vorgeschlagen und anschließend von den Bundesländern gesetzlich festgelegt. ARTE Deutschland ist der Ansprechpartner der KEF im Gebührenfestsetzungsverfahren und zuständig für alle Fragen, die in den entsprechenden Arbeitsgruppen behandelt werden.

In Frankreich wurde der Rundfunkbeitrag (contribution à l’audiovisuel public), der jährlich von allen Haushalten mit Fernseher erhoben wurde, im Jahr 2022 abgeschafft. Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erfolgt bis Ende 2024 über einen Teil der Mehrwertsteuer. Sie finanziert die fünf öffentlichen französischen Medienanstalten: France Télévisions, Radio France, France Médias Monde, das Institut national de l’audiovisuel (INA) sowie ARTE France. Ihr Auftrag ist, ein vielfältiges und hochwertiges Programm zu bieten, das bildet, informiert und unterhält. Jede öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt – einschließlich ARTE France – hat mit dem Staat einen Ziel- und Mittelvertrag (COM) über einen Zeitraum von mehreren Jahren abgeschlossen, in dem die Strategie des Unternehmens und die zugewiesenen Mittel festgelegt sind.

Das Budget der Zentrale von ARTE GEIE

ARTE headquarters, Strasbourg

Der Gesellschaftssitz von ARTE in Straßburg © Patrick Bogner

 

Der Gesellschaftssitz von ARTE GEIE in Straßburg genießt Finanz- und Verwaltungsautonomie. Er wird von den beiden Mitgliedern ARTE France und ARTE Deutschland paritätisch finanziert. Die in der Mitgliederversammlung vertretenen deutschen und französischen Mitglieder verabschieden den Wirtschaftsplan von ARTE GEIE.

Wirtschaftsplan von ARTE GEIE in Mio. EURO (2022)
Erträge Beitrag ARTE France
Beitrag ARTE Deutschland
Eigenerträge
Sonstiges
Gesamt
69,655
69,655
7,590
2,061
148,961
Aufwendungen  Programm
Personal
Nicht-programmbezogene Ausgaben
Programmbezogene Ausgaben
Europäische Projekte
Gesamt
65,795
48,798
20,148
12,781
1,439
148,961
Wirtschaftsplanabrechnung 0,00

 

Sponsoring

Als öffentlich-rechtliche Medienanstalt ist ARTE ist werbefrei, erzielt aber in geringem Maße Zusatzeinnahmen durch Sponsoring. Die Sponsorenpartner werden mit großer Sorgfalt ausgewählt und üben keinerlei Einfluss auf das Programm aus. Die Einkünfte aus dem Sponsoring kommen dem Programmbudget zugute.

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Datum:

20. Februar 2023