Marokko hält seit 1975 rund 80 Prozent des Territoriums Westsahara besetzt und beansprucht es als Teil seines Staatsgebietes. Das Land hat eine 2720 Kilometer lange Wallanlage errichtet, die 1987 fertiggestellt wurde und von rund 100.000 marokkanischen Soldaten bewacht wird. Ihr Ziel ist es, die Kämpfer der Befreiungsbewegung Frente Polisario auf Abstand zu halten, die bis 1991 erbitterten Widerstand gegen Marokko leisteten und heute rund 20 Prozent des Territoriums verwalten. In jenem Jahr unterzeichneten die Konfliktparteien ein Waffenstillstandsabkommen. Darin vorgesehen war, dass die einheimische Bevölkerung ein Jahr später in einer Volksabstimmung über die Zukunft des Territoriums entscheiden sollte. Das Referendum fand jedoch nie statt.
Marokko beansprucht nach wie vor die Verwaltungshoheit über das Territorium. Seine Bewohner, die Sahrauis, werden konsequent unterdrückt. Viele von ihnen mussten ihre Heimatregion verlassen und leben in Flüchtlingslagern in der algerischen Wüste. Daneben betreibt Marokko eine aktive Kolonisierung, indem es die Niederlassung von Marokkanern in Westsahara massiv fördert. Das hat dazu geführt, dass seit 2015 mindestens doppelt so viele Marokkaner dort leben als Sahrauis. „Zwangsweise Einzel- oder Massenumsiedlungen“ werden laut Artikel 49 des Genfer Abkommens 4 als Kriegsverbrechen betrachtet.
Was wird Marokko vorgeworfen?
Der Hauptvorwurf lautet: Marokko verweigert den Sahrauis das Recht auf Selbstbestimmung, das ihnen eine 1952 verabschiedete UN-Resolution garantiert. Rabat setzt dabei auf permanente Repression, die regelmäßig die Menschenrechte verletzt. So hält ein Amnesty-International-Bericht vom April 2019 „fortlaufende Beschneidungen des Rechts auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit“ fest, „insbesondere gegenüber Personen, die sich für das Recht auf Selbstbestimmung einsetzen“.
Was tut die UNO?
Der UN-Sicherheitsrat hat am 29. April 1991 die „Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in Westsahara“ (MINURSO) ins Leben gerufen. Seit 28 Jahren sind dort 230 Blauhelme zur Friedenssicherung stationiert. Die Mission ist auch mit der Vorbereitung des Referendums betraut, dessen Abhaltung jedoch bis heute am Widerstand Marokkos scheitert.
Was tut die EU?
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat 2018 festgestellt, dass die EU das Selbstbestimmungsrecht der Sahrauis zu respektieren hat. Auf dieser Grundlage empfahl ein Generalanwalt des EuGH die Aufhebung eines Fischereiabkommens zwischen der EU und Marokko. Ihm zufolge wurde der Vertrag auf der Basis der Quasi-Annexion von Westsahara durch Marokko geschlossen und verletzt damit das Selbstbestimmungsrecht und das Recht der Sahrauis, über ihre natürlichen Ressourcen zu verfügen. Ein EuGH-Urteil hielt in der Folge fest, dass die Einbeziehung von Westsahara in ein Handelsabkommen nur dann rechtens sei, wenn ihr die Sahrauis zugestimmt hätten. Nach Konsultationen, die unter anderem von den Grünen im Europaparlament als Alibi kritisiert wurden, weil sie ohne den von der UNO als Vertreter der Sahrauis anerkannten Frente Polisario stattfanden, billigte das Europaparlament Anfang 2019 schließlich trotzdem ein Abkommen, das die Gewässer vor Westsahara einschließt. Gleichzeitig erkennt die EU Marokkos Hoheitsanspruch auf das Territorium weiterhin nicht an. Die Position der EU erscheint also äußerst widersprüchlich.
Was wird Frankreich vorgeworfen?
Trotz völkerrechtlicher Bedenken und der Kritik internationaler Organisationen liefert Frankreich weiter militärische Ausrüstung, die Marokko in Westsahara einsetzt. Damit, so die Hauptvorwürfe,
- unterstützt Paris die militärische Besetzung und die Kolonisierung Westsaharas durch Marokko
- und erleichtert die Plünderung der Ressourcen des besetzten Territoriums.
Unsere Recherche weist nach, dass in Westsahara tatsächlich von Frankreich geliefertes Gerät im Einsatz ist. Hier die Beweise im Video: