ARTE

Die Entscheidungsgremien von ARTE France

Vorstand

Der Vorstand wird für einen Zeitraum von fünf Jahren ernannt. Der Vorstand ist für die Leitung des Unternehmens verantwortlich und erfüllt darüber hinaus repräsentative Pflichten. Er ist mit umfangreichen Befugnissen ausgestattet, um jederzeit im Namen des Unternehmens handeln zu können, sofern dies dem Gesellschaftszweck dient und die Maßnahme nicht in den gesetzlich festgelegten Kompetenzbereich des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung fällt. Nach außen wird das Unternehmen durch den Vorstandspräsidenten vertreten.

 

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern, darunter einem staatlichen Vertreter und drei gewählte Belegschaftsvertreter. Er tagt mindestens vier Mal jährlich.
Der Aufsichtsrat berät vor der Umsetzung von Entscheidungen über die strategische und wirtschaftliche Ausrichtung von ARTE France und kontrolliert die Unternehmensleitung. Darüber hinaus ernennt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands.

 

Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung von ARTE France vertritt die Gesellschafter und besteht aus vier juristischen und drei natürlichen Personen. Das Gremium tagt mindestens einmal jährlich.

Sie ernennt unter anderem die Mitglieder des Aufsichtsrats, bestimmt die Abschlussprüfer, genehmigt die Jahresabschlüsse beziehungsweise lehnt diese ab und ändert die Satzungstexte.

 

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Datum:

23. Dezember 2020