Die fünf neuen Bundesländer der Bundesrepuplik Deutschlad treten dem zwischenstaatlichen Vertrag vom 2. Oktober 1990 bei, der die Grundlage für den Europäischen Kulturkanal bildet.
Die fünf neuen Bundesländer der Bundesrepuplik Deutschlad treten dem zwischenstaatlichen Vertrag vom 2. Oktober 1990 bei, der die Grundlage für den Europäischen Kulturkanal bildet.