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Bosnien und Herzegowina: Gegen die ethnische Teilung
In Bosnien und Herzegowina kennt die Verfassung drei Staatsvölker: Bosniaken, Serben und Kroaten. Diejenigen, die sich nicht zu einer Gemeinschaftszugehörigkeit bekennen wollen, müssen sich als "Andere" registrieren lassen. Diese "Anderen", zu denen auch Minderheiten wie Roma oder Juden gehören, dürfen bestimmte politische Ämter nicht ausüben. Dreißig Jahre nach der Unabhängigkeit von Bosnien und Herzegowina lehnen Aktivisten diese Einteilung ab, da sie die Gesellschaft spalte und fordern eine einheitliche bosnische Staatsbürgerschaft.
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