Schweiz: Sollen Konzerne für Menschenrechtsverletzungen im Ausland haften?
In der Schweiz stimmte die Bevölkerung über eine Initiative ab, die fordert, dass Schweizer Konzerne für das Fehlverhalten von direkt involvierten Tochterunternehmen im Ausland nach Schweizer Recht beurteilt werden. Eine überparteiliche Bewegung unterstützte den Vorstoß, Regierung und Wirtschaft wehrten sich mit Vehemenz. Am 29. November stimmten 50.7 Prozent der Stimmbevölkerung für die Initiative, doch sie scheiterte am notwendigen Ständemehr.
Moderne Sklaverei, Kinderarbeit oder die Vergiftung der Umwelt: Konzerne, die international tätig sind, sollen nicht nur eine Sorgfaltspflichten gegenüber Tochterunternehmen und Zuliefern eingehen, sie sollen auch nach eigenem Gesetz dafür geradestehen, wenn sie gegen Menschenrechte und Umweltstandards verstoßen.
In anderen europäischen Ländern gibt es bereits ähnliche Gesetzgebungen, die Unternehmen für Missstände in ihren Lieferketten verantwortlich, d.h. haftbar machen. In Frankreich ist ein solches Gesetz 2017 in Kraft getreten (loi vigilance). In England sorgt der Mondern Slavery Act für einen vergleichbaren gesetzlichen Rahmen. In Deutschland diskutiert die Koalition über das Lieferkettengesetz, welches ebenfalls eine zivilrechtliche Konzernhaftung beinhaltet. Auf EU-Ebene soll 2021 eine ähnliche Gesetzesinitiative vorliegen.
Journalist
Jonas Dunkel
Land
Frankreich
Deutschland
Jahr
2020