EU-Lieferkettengesetz: Kein Gewinn durch Kinderarbeit und Umweltzerstörung
Kein Profit mit Umweltschäden und Zwangsarbeit - Die EU präsentiert einen neuen Vorschlag zum Lieferkettengesetz. Größere Firmen, die in der EU tätig sind, müssen demnach noch stärker auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards bei der Produktion achten.
Der Bundestag hat bereits im Juni 2021 ein ähnliches Gesetz beschlossen, nun will auch die Kommission auf EU-Ebene die Sorgfaltspflicht der Unternehmen verschärfen. Der Gesetzesvorschlag zielt auf Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 150 Millionen Euro und mehr als 500 Mitarbeitenden ab.
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