EU-Lieferkettengesetz: Kein Gewinn durch Kinderarbeit und Umweltzerstörung

Europaparlament, Kommission und Rat einigen sich auf ein Lieferkettengesetz, das die Unternehmen in die Pflicht nimmt: Unternehmen in der EU sollen künftig für Kinderarbeit, Ausbeutung und Umweltverschmutzung bei der Produktion ihrer Produkte haften. Die Verhandlungsführerin im Parlament, Lara Wolters, spricht von einem "historischen Durchbruch". Menschenrechtsorganisationen bemängeln Schwächen in den Bereichen Klimaschutz und Finanzsektor. Wirtschaftsverbände hatten im Vorfeld heftig gegen das Gesetz protestiert, Umweltschützer begrüßten die Pläne. Unser Beitrag von 2021 erklärt, worum es in der Debatte um das Lieferkettengesetz ging.

Unternehmen ab einer bestimmten Größe sind künftig verpflichtet, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt zu ermitteln und mögliche Folgen zu "verhindern, zu mildern, zu beenden und zu beheben". Außerdem müssen sie die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards auch bei ihren Partnerunternehmen in der Wertschöpfungskette überwachen. Dazu gehören Lieferanten, Vertriebspartner, Transportunternehmen, Lagerdienstleister oder auch die Abfallwirtschaft.

Bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz drohen den Unternehmen Strafen von bis zu fünf Prozent ihres weltweiten Umsatzes. Für die Überwachung und Ermittlungen sollen nationale Behörden zuständig sein. Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung sollen einen Anspruch auf Entschädigung haben, einen Haftungspflicht gilt jedoch nicht.

Schnitt

Nina Gerolt, Hélène Giummelly

Grafik

Anne Mangin, Thierry Millotte

Journalist

Jonas Dunkel, Marianne Skorpis

Dokumentalist

Corentin Lelievre

Land

Frankreich

Jahr

2021

Dauer

9 Min.

Verfügbar

Vom 11/06/2021 bis 13/06/2024

Genre

Dokus und Reportagen

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