Brandenburg: Frauenquote verfassungswidrig
Das Landesverfassungsgericht hat das Paritätsgesetz gekippt. Durch das Gesetz hätten die Parteien auf ihre Listen für die Landtagswahlen abwechselnd Männer und Frauen stellen müssen. Die Richter erklärten, die Regel verstoße gegen die Organisationsfreiheit der Parteien. Das Urteil ist eine Schlappe für die Landesregierung. Sie wollte, dass durch das Gesetz mehr weibliche Abgeordnete ins Parlament einziehen.