TEILNAHMEBEDINGUNGEN DES KURZDOKUMENTARFILMWETTBEWERBS FÜR REGISSEURINNEN
ARTIKEL 1: DURCHFÜHRUNG
ARTE G.E.I.E. Europäische Wirtschaftliche Interessensvereinigung (EWIV), eingetragen in das Handels- und Gesellschaftsregister der Stadt Straßburg unter der Nr. C 382 865 624, mit Sitz in 4 quai du Chanoine Winterer, FR-67000 Strasbourg, vertreten durch Herrn Bruno Patino in seiner Eigenschaft als Präsident des Vorstands von ARTE G.E.I.E., nachfolgend ARTE,
führt unter www.arte.tv/kurzdokumentarfilmwettbewerb einen Wettbewerb über kurze Dokumentarfilme für Regisseurinnen mit Wohnsitz in Deutschland durch, der zum Ziel hat, filmische Werke von Frauen zu fördern (nachfolgend „der Wettbewerb“).
Im Folgenden werden die Durchführungs- und Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb dargelegt.
ARTIKEL 2: LAUFZEIT
Die Teilnahmephase des Wettbewerbs (die Abgabefrist für die Filme) beginnt am 04.01.2021 um 00.00 Uhr und endet am 15.03.2021 um 23.59 Uhr.
ARTIKEL 3: TEILNAHMEBEDINGUNGEN
3.1. Teilnehmerinnen
Der Wettbewerb richtet sich ausschließlich an Regisseurinnen über 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland (nachfolgend „die Teilnehmerinnen“).
Nicht teilnehmen dürfen befristete und unbefristete Mitarbeiterinnen von ARTE sowie deren Familienangehörige.
Jede Teilnehmerin darf nur einen Dokumentarfilm einreichen. Die Teilnahme erfolgt namentlich; die Anmeldung mit mehreren Nutzerprofilen oder im Namen anderer Teilnehmerinnen ist nicht zulässig. Die Teilnehmerin erklärt, dass sie Regisseurin des eingereichten Kurzfilms ist und von den ggf. Mitwirkenden an dem produzierten Kurzfilm das Einverständnis erhalten hat, an dem Wettbewerb teilzunehmen und nur in ihrem eigenen Namen den Preis entgegenzunehmen, und stellt ARTE diesbezüglich frei.
Die Teilnahme unter falschem Namen oder unter dem Namen einer anderen Person, die Angabe falscher Informationen oder die mehrfache Teilnahme unter verschiedenen Namen führt zur Disqualifikation.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennen die Teilnehmerinnen die vorliegenden Bedingungen vollständig und uneingeschränkt an. Die Nichtbeachtung der Bedingungen führt zur Disqualifikation der Teilnehmerin.
3.2. Teilnahmebedingungen
Die Teilnehmerinnen übermitteln ARTE bis spätestens 15.03.2021 um 23.59 Uhr (Einsendeschluss) die nachfolgend aufgeführten Dokumente sowie das ausgefüllte Teilnahmeformular direkt über die Website www.arte.tv/kurzdokumentarfilmwettbewerb.
- Einen Link (WeTransfer oder Dropbox) zu einem kurzen Dokumentarfilm, der bisher nicht im Fernsehen gesendet wurde oder im Kino gelaufen bzw. ausgewertet wurde, in deutscher Fassung (entweder eine deutsche Originalfassung oder eine Fremdsprachenfassung mit deutschen Untertiteln), von mindestens 7 (sieben) bis höchstens 12 (zwölf) Minuten Länge (Vor- und Abspann inbegriffen), den sie selbst gedreht haben (nachfolgend „der Kurzfilm“).
Diese Längenangaben sind einzuhalten. Der Kurzfilm darf nicht kürzer als 7 (sieben) Minuten sein, also beispielsweise nicht 6‘55 (sechs Minuten und fünfundfünfzig Sekunden) dauern, und 12 Minuten nicht überschreiten, also z. B. nicht 12‘05 (zwölf Minuten und fünf Sekunden) lang sein.
- Eine Synopsis des Kurzfilms auf Deutsch (höchstens 10 Zeilen)
- Eine Kurzbiografie und Filmografie der Regisseurin auf Deutsch
Der Kurzfilm muss folgenden technischen Richtlinien entsprechen
Video
- Format: mp4
- Auflösung: 1280 x 720 oder 1920 x 1080 (Video HD 16:9)
- Codec: H264
- Video-Datenrate 1920 x 1080: 6Mbits/s
- Video-Datenrate 1280 x 720: 3Mbits/s
- Framerate: 25 Bilder/Sekunde
Audio
- Codec: AAC
- 48 kHz 16 Bits Stereo
- Mindestbandbreite: 192 Kbits/s
- Mindestgröße der Datei: 2GB
Hinweise:
Die Teilnehmerinnen können den Inhalt ihres Kurzfilms frei wählen. Der Film muss den geltenden Rechtsvorschriften und Gesetzen entsprechen sowie die Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrecht und ganz allgemein die Bestimmungen zur öffentlichen Ordnung beachten.
- Jede Teilnehmerin darf nur einen Kurzfilm einreichen;
- der Preis für einen Kurzfilm wird nur an die Teilnehmerin verliehen, selbst wenn mehrere Regisseurinnen an der Produktion beteiligt waren.
Jede Teilnahme, die unvollständig oder fehlerhaft ist oder nicht den oben beschriebenen Modalitäten entspricht, kann nicht berücksichtigt werden.
ARTIKEL 4: SICHTUNG UND AUSWAHL DER KURZFILME
Sichtung und Auswahl der Kurzfilme werden unter folgenden Bedingungen vorgenommen:
- 1. Etappe: 15. März 2021 bis 30. April 2021
Eine Auswahlkommission, der 6 (sechs) Programmverantwortliche von ARTE und/oder den Mitgliedern der ARTE-Gruppe angehören, wird aus den eingegangenen Kurzfilmen 10 (zehn) auswählen.
Die 10 (zehn) Kurzfilme werden einer Abschlussjury (im Weiteren „Jury“ genannt) zur Endauswahl vorgelegt.
- 2. Etappe: 3. bis 15. Mai 2021
Aus den 10 (zehn) durch die Auswahlkommission bestimmten Kurzfilmen wählt die aus einer Vorsitzenden und Dokumentarfilmer*innen bestehende Jury nach Beratung 5 (fünf) Kurzfilme aus, die mit den unter Artikel 5-1 genannten Preisen ausgezeichnet werden.
Nach Beratung wählt die Jury unter den 5 (fünf) ausgewählten Kurzfilmen einen ersten (1. Preis) und einen zweiten (2. Preis) Kurzfilm aus, an deren Einsenderinnen die unter nachstehendem Artikel 5-2 genannten Preise verliehen werden.
Die Entscheidungen der Jury können nicht angefochten werden.
ARTIKEL 5: PREISE
Die Gewinnerinnen erhalten die folgenden Preise:
5-1 Die 5 (fünf) in der oben beschriebenen 2. Etappe ausgewählten Kurzfilme erhalten folgende Preise:
Vorbehaltlich des Abschlusses eines den üblichen Gepflogenheiten entsprechenden Vertrages über den Erwerb der linearen und nichtlinearen Exklusivrechte für die Ausstrahlung auf ARTE für einen Zeitraum von 18 Monaten.
5-2 Die Teilnehmerinnen, die die in der oben beschriebenen 2. Etappe ausgewählten Kurzfilme (1. und 2. Preis) eingereicht haben, erhalten folgende Preise:
- 1. Preis: Abschluss eines Entwicklungsvertrags gemäß den geltenden Gepflogenheiten für einen Dokumentarfilm von 52 (zweiundfünfzig) Minuten Länge.
- 2. Preis: 3000 Euro, die binnen 45 Tagen nach der Preisverleihung und Mitteilung der Bankverbindung überwiesen werden.
ARTE informiert die Gewinnerin/nen bis zum 30.05.2021 über den ihnen verliehenen Preis.
Die Liste der Gewinnerinnen kann ab dem 30.05.2021 auf der Website www.arte.tv/kurzdokumentarfilmwettbewerb abgerufen werden.
Die Preise können weder gegen einen anderen Preis eingetauscht noch ihr Wert in bar ausbezahlt werden. ARTE behält sich das Recht vor, die oben genannten Preise gegen gleichartige und gleichwertige andere Preise auszutauschen, wenn die Umstände dies erfordern. Einwendungen dagegen sind nicht möglich.
ARTE haftet nicht für die Preise, die den Gewinnerinnen des Wettbewerbs verliehen werden.
ARTIKEL 6: BEWERBUNG
Der Wettbewerb wird auf der Website www.arte.tv/kurzdokumentarfilmwettbewerb, durch Laufbänder im ARTE-Programm und durch die allgemeine Pressearbeit von ARTE in allen Medien während der Laufzeit des Wettbewerbs vom 04.01.2021 bis zum 15.03.2021 beworben.
ARTIKEL 7: RECHTE – HAFTUNG
Die Teilnehmerinnen erklären ausdrücklich, Inhaberinnen sämtlicher erforderlicher Rechte an den Kurzfilmen zu sein, mit denen sie an diesem Wettbewerb teilnehmen, und stellen die ARTE von jeglichen Forderungen oder Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit der Ausübung der zum Zwecke dieses Wettbewerbs übertragenen Rechte geltend machen könnten, unabhängig davon, ob sie an der Produktion der Kurzfilme beteiligt waren oder nicht.
Die Teilnehmerinnen erklären ausdrücklich, in die Kurzfilme keine Ausschnitte oder ähnliches eingefügt zu haben, wodurch die Rechte Dritter verletzt.
Im Rahmen der Nutzung der Kurzfilme stellen die Teilnehmerinnen ARTE von jeglichen Forderungen, Ansprüchen oder Klagen Dritter aufgrund der Geltendmachung eigener Rechte an den Kurzfilmen oder Teilen derselben oder auf Grund jeder anderen Rechtsverletzung frei.
Die Teilnehmerinnen haften allein für den Inhalt der Kurzfilme. Daher verpflichten sie sich, kein Element zu verwenden, das die Persönlichkeitsrechte eines Dritten verletzen könnte, und erklären, von Personen, deren Bilder oder Namen in ihren Kurzfilmen erscheinen, eine Vorabgenehmigung erhalten zu haben.
Die Teilnehmerinnen verpflichten sich außerdem, die geltende Rechtsordnung in vollem Umfang zu beachten, insbesondere
- Persönlichkeitsrechte, das Urheber- und Presserecht, das Patent- und Markenrecht sowie das Recht am eigenen Bild;
- die Jugendschutzbestimmungen;
- keinen Kurzfilm einzusenden, der pornografische, pädophile, hassstiftende, beleidigende, verleumderische oder allgemein die öffentliche Ordnung verletzende oder sittenwidrige Inhalte enthält;
- keinen Kurzfilm einzusenden, der Elemente werblichen Charakters beinhaltet.
Ferner verpflichten sich der Teilnehmerinnen, nur virenfreie Dateien einzureichen. Sie verpflichten sich ebenfalls, in Streitfällen schnellstmöglich jeglicher Bitte um Auskunft seitens ARTE nachzukommen.
ARTIKEL 8: DATENSCHUTZ
Die Verarbeitung der im Teilnahmeformular enthaltenen personenbezogenen Daten erfolgt durch ARTE G.E.I.E, 4 quai du Chanoine Winterer, F- 67000 Strasbourg, Tel. (+33) 3 90 14 22 55 Fax (+33) 3 90 14 22 00.
Die ARTE im Teilnahmeformular übermittelten Informationen werden zur Ermittlung der Gewinnerinnen und der Übergabe der Preise an die Gewinnerinnen verarbeitet.
Erhobene Daten:
- Name, Vorname der Regisseurin
- Postanschrift
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Lebenslauf und Filmografie der Regisseurin
Folgende Personen/Einrichtungen sind im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Empfänger der Daten:
- Die MitarbeiterInnen der Hauptabteilung Kultur von ARTE GEIE
- Die MitarbeiterInnen der Unité Société et Culture von ARTE France
- Die MitarbeiterInnen des Bereichs Programmverwaltung von ARTE Deutschland
- Das Unternehmen PAN als technischer Dienstleister für die Entwicklung der Website
Eine Verarbeitung der Daten außerhalb der Europäischen Union findet nicht statt.
Die Teilnehmerinnendaten werden höchstens zwei (2) Monate ab der Bekanntgabe der Gewinnerinnen gespeichert.
Die Einwilligung der Teilnehmerinnen bildet die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.
Gemäß dem französischen abgeänderten Datenschutzgesetz „informatique et libertés“ vom 6. Januar 1978 und der europäischen Verordnung (EU 2016/679) zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO) haben die Teilnehmerinnen das Recht auf Zugang, Berichtigung, Einspruch, Löschen und Begrenzung der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten sowie das Recht auf Übertragbarkeit der sie betreffenden Informationen. Sie können dieses Recht geltend machen, indem sie eine E-Mail an die Datenschutzbeauftragte (DPO) von ARTE an die Adresse dpo-arte@arte.tv oder ein Schreiben an folgende Postanschrift schicken:
ARTE G.E.I.E. – Datenschutzbeauftragte / Justiziariat, 4 quai du Chanoine Winterer, F-67000 Strasbourg.
Zum Schutz der Privatsphäre der Teilnehmerinnen kann ARTE angemessene Maßnahmen treffen, um ihre Identität zu prüfen, bevor ihnen Zugang zu ihren persönlichen Daten gewährt bzw. die Änderung der Daten erwirkt wird.
Auf schriftliche Anfrage (in Papierform oder elektronisch) informiert ARTE die Teilnehmerinnen jederzeit über die Art der bei ARTE gespeicherten, sie betreffenden personenbezogenen Daten. Von der Löschung ausgenommen sind Daten, die ARTE weiterhin benötigt, um seinen Verpflichtungen nachzukommen oder seine Rechte auszuüben, sowie Daten, zu deren Aufbewahrung ARTE gesetzlich verpflichtet ist.
ARTE unterliegt im Hinblick auf den Datenschutz dem französischen und dem europäischen Recht sowie den Stellungnahmen der französischen Datenschutzbehörde Commission nationale de l’informatique et des libertés (CNIL), bei der die Teilnehmerinnen Beschwerden einreichen können.
ARTIKEL 9: HAFTUNGSAUSSCHLUSS
ARTE sowie deren Beschäftigte und Vertreter übernehmen keine Haftung für eventuelle im Zusammenhang mit der Annahme des Preises entstehende Schäden.
ARTE sowie die von ihr Beauftragten können unter keinen Umständen für Vorkommnisse und/oder Unfälle sowie deren Folgen haftbar gemacht werden, welche die Gewinnerinnen betreffen, beziehungsweise von diesen verursacht werden; Entsprechendes gilt allgemein für sämtliche Vorkommnisse und Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb und dessen Folgen eintreten.
Ferner behält ARTE sich das Recht vor, den Wettbewerb ohne Angabe von Gründen und ohne vorherige Ankündigung zu verkürzen, zu verlängern, zu ändern oder abzusagen, ohne dass hierdurch seitens der Teilnehmerinnen Ansprüche auf Haftung bzw. Schadenersatz begründet werden.
ARTE lehnt unter Hinweis auf die Beschaffenheit und die Beschränkungen des Telekommunikationsnetzes jegliche Haftung für Folgen ab, die aus der Nutzung dieses Netzes durch die Teilnehmerinnen über die Website www.arte.tv/kurzdokumentarfilmwettbewerb entstehen könnten.
Darüber hinaus haftet ARTE nicht für Störungen bei der Übermittlung oder für den Verlust von postalischen oder elektronischen Zusendungen.
ARTIKEL 10: ÄNDERUNGEN DER TEILNAHMEBEDINGUNGEN
ARTE behält sich das Recht vor, die vorliegenden Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern und jedwede Entscheidung zu treffen, die nach ihrem Ermessen zur ordnungsgemäßen Anwendung der Teilnahmebedingungen erforderlich ist ARTE steht es frei, auf welchem Weg sie die Teilnehmerinnen darüber informieren.
ARTE behält sich ebenfalls das Recht vor, den Wettbewerb ohne Vorankündigung zu ändern, auszusetzen, zu unterbrechen, zu verschieben, abzusagen oder zu verlängern, falls die Umstände dies erfordern und kann dafür nicht haftbar gemacht werden.
ARTE behält sich insbesondere das Recht vor, den Wettbewerb ggf. ganz oder teilweise für ungültig zu erklären, falls sich herausstellen sollte, dass es zu Betrugsversuchen oder Störungen jedweder Art gekommen ist.
ARTE behält sich das Recht vor, bezüglich der ausgelobten Preise Änderungen vorzunehmen, wenn die Umstände dies erfordern. Einwendungen dagegen sind nicht möglich.
ARTIKEL 11: ALLGEMEINES
Die Teilnahmebedingungen können kostenlos während der gesamten Laufzeit des Wettbewerbs unter folgender Adresse abgerufen werden:
www.arte.tv/kurzdokumentarfilmwettbewerb.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennen die Teilnehmerinnen die vorliegenden Bedingungen uneingeschränkt an.
Es besteht keinerlei Kaufverpflichtung für die Teilnehmerinnen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.