Das Europaparlament und der EU-Rat einigen sich über eine Whistleblower-Richtlinie. Entfernt wurde der Paragraph, dass Whistleblower fragwürdige Praktiken zunächst innerhalb der betroffenen Unternehmen oder Institutionen melden müssen, bevor sie an die Öffentlichkeit gehen. Dieser hatte unter Verteidigern der Informationsfreiheit für Empörung gesorgt. Das Europaparlament und der EU-Rat müssen die Richtlinie nun jeweils genehmigen.
In den europäischen Institutionen ist eine Kraftprobe im Gang, die für das Recht auf freie Meinung und Information von wesentlicher Bedeutung ist. Die Europaabgeordneten stehen dabei dem EU-Rat gegenüber, der die Mitgliedsstaaten vertritt. Gegenstand des Tauziehens sind die Whistleblower: Bürger, die sich dazu entschließen, vertrauliche Dokumente öffentlich zu machen, um Skandale aufzudecken wie die extrem aggressive Steuervermeidung bei den "Luxleaks-Papers" oder betrügerische Praktiken bei den "CumEx-Files".
Die Richtlinie soll die Aufdeckung von illegalen oder dem Gemeininteresse widersprechenden Praktiken erleichtern und die Whistleblower vor Repressalien schützen. Sie werden die Fakten intern im Unternehmen oder in der entsprechenden Institution melden können, oder direkt außerhalb, bei nationalen oder europäischen Organisationen. Das Parlament detailliert die Richtlinie:
"In Fällen, in denen auf den ursprüngliche Bericht des Whistleblowers keine Antwort erfolgte oder wenn er glaubt, dass eine Bedrohung im öffentlichen Interesse besteht, wird die handelnde Person immer noch beschützt, wenn sie sich dafür entscheidet, die Informationen öffentlich zu machen."
Die Richtlinie soll in verschiedenen Bereichen umgesetzt werden, im Bereich der Umwelt, der Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder im Datenschutz.