5. Hält sich Russland ans Völkerrecht?
Solange die Russische Föderation Mitglied im Europarat ist, ist Moskau verpflichtet, die Urteile des Straßburger Gerichtshofs umzusetzen, etwa wenn es um Entschädigungszahlungen geht.
Doch russische und internationale Menschenrechtsorganisationen äußern seit geraumer Zeit Kritik an der Umsetzung der Urteile seitens der Russischen Föderation.
Die Mitgliedschaft der Russischen Föderation in der EMRK war von vielen Misstönen geprägt. Bei der Umsetzung er Urteile fehlt es oft am politischen Willen.
2015 hat das russische Verfassungsgericht außerdem entschieden, dass Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nur noch umgesetzt werden müssen, wenn das Verfassungsgericht geklärt hat, dass diese Urteile nicht gegen die Verfassung verstoßen.