Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft in Berlin, Dachverband aller Träger von Kliniken in Deutschland, hält in ihrer Empfehlung an einem "Generellen Handyverbot" fest. Sie beruft sich dabei auf das so genannte Medizinproduktegesetz. Darin ist geregelt, dass Patienten und Anwender vor Fehlfunktionen von medizinischen Apparaten geschützt werden müssen. Das Bundesgesundheitsministerium schließt sich dieser Argumentation an. Diese Regelungen sind eventuell überholt: 2003 stellten Wissenschaftler der Königlichen Hochschule für Medizin in London fest, dass neuere Telefone technisch weiter entwickelt und daher weitaus unbedenklicher als ihre Vorläufer sind, zu deren Zeit das Handyverbot aufgekommen war. Handys mit dem in Europa gebräuchlichen GSM-Standard würden schon ab einem Meter Abstand nicht mehr stören, berichten verschiedene Forscherteams. An der US-amerikanischen Mayo-Klinik hielten Wissenschaftler Handys in verschiedenen Abständen an Medizingeräte und ließen sie dann von einem Festnetzanschluss aus anrufen. Insgesamt 510 Tests wurden durchgeführt. Bei sieben der 16 getesteten Geräte waren Störungen zu beobachten, überwiegend bei EKG und EEG-Geräten. Doch diese waren nur in 1,2 % der Testfälle überhaupt klinisch relevant. Die Wissenschaftler empfehlen daher einen Abstand von 80 Zentimetern.
Auch Forscher von der Universität Gießen kamen zu ähnlichen Ergebnissen. In normalen Patientenzimmern sind zudem selten empfindliche medizinische Geräte zu finden. Prof. Dr. Achim Enders vom Institut für Elektromagnetische Verträglichkeit an der TU Braunschweig hält daher ein generelles Handyverbot nicht mehr für wissenschaftlich begründbar. Zwar könne ein Handy ein Gerät stören, aber das Risiko sei minimal und in einem normalen Patientenzimmer ohne empfindliche Apparate nicht gegeben. Außerdem seien die Medizintechnischen Geräte durch bessere Konstruktion und Abschirmung weitaus weniger empfindlich als noch vor zehn Jahren. Er empfiehlt ein Handyverbot nur in ausgewiesenen Bereichen wie Intensivstationen und Operationssälen. Diese Regelung gilt auch in der Medizinische Hochschule Hannover (MHH). Bereits seit 1999 ist hier das Handy auf fast allen Stationen erlaubt. Die MHH hat damit ausschließlich positive Erfahrungen gemacht. Für die Patienten spart diese Regelung vor allem viel Geld - denn wer auf die Telefonanlagen der Kliniken angewiesen ist, muss mit hohen Kosten rechnen.
Besonders kontrovers wurde bislang der Gebrauch von Handys in der Nähe von Herzschrittmachern diskutiert. Bei Herzschrittmachern der letzten 5 bis 10 Jahren lässt sich laut Prof. Dr. Enders festhalten, dass Handys nicht in ihrer unmittelbaren Nähe in der Brusttasche getragen werden sollten. Ansonsten gilt der Gebrauch heute als sicher.
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HIPPOKRATES - Gesundheitsmagazin
Dienstag, 28. März 2006 um 14.00 Uhr
Redaktion: Heidemarie Petters
Koproduktion ZDF-ARTE G.E.I.E.






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