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Samstag, 03. Dezember 2005 um 20.40 Uhr - 02/12/05

"Ungeborene Kinder als vollwertige Menschen wahrnehmen"

Abenteuer Arte


professeur_nissand.imageDataInterview mit Professor Nisand


Professor Nisand ist Leiter der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe beim CMCO in Straßburg/ Schiltigheim und Professor an der Medizinischen Fakultät in Straßburg

 
 
 
ARTE: Seit wann wird die pränatale Diagnostik praktiziert?

Prof. NISAND: Man arbeitet seit Beginn der 80-er Jahre mit der pränatalen Diagnostik, es gab schon 1974/75 Untersuchungen dieser Art, allerdings war das Ganze nicht sehr effizient; erst seit den 90-er Jahren verfügen wir über leistungsfähige Geräte. Mit der pränatalen Diagnostik begann man vor etwa zwanzig Jahren. Diese Untersuchungen sind nicht vorgeschrieben, und man kann nur hoffen, dass dies auch nie geschieht, denn was würde man von einem Land denken, das seine Bürger zwingt, die Qualität der Kinder im Mutterleib zu überprüfen? Die Entscheidung, die pränatale Diagnostik in Anspruch zu nehmen, ist immer eine persönliche, die von den Familien gefällt werden sollte.

Welche Probleme und Missbildungen können anhand dieser Techniken festgestellt werden?
Es gibt zwischen 3000 und 5000 Erbkrankheiten; mit den Mitteln der pränatalen Diagnostik können zum einen morphologische Anomalien erkannt werden, d.h. missgebildete Organe des Fötus; zum anderen auch erblich bedingte, nicht-morphologische Anomalien, wie beispielsweise Enzym- bzw. Stoffwechselanomalien. Bei der pränatalen Diagnostik ist folgende Unterscheidung zu treffen:
- die grundsätzlich - also nicht nur bei Risikoschwangerschaften - praktizierte pränatale Diagnostik; dazu gehört die Ultraschalluntersuchung, bei der man alle Organe sowie eventuelle Missbildungen erkennen kann.
- Dann gibt es noch die Untersuchungen, die vorgenommen werden, wenn in einer Familie bereits ein krankes Kind geboren wurde, oder wenn in einer Familie bestimmte Erbkrankheiten aufgetreten sind. In diesem Fall versucht man anhand von Plazenta- und Fruchtwasseruntersuchungen bzw. Bluttests festzustellen, ob eine Indikation für diese Krankheit vorliegt.

Die Fruchtwasseruntersuchung ist nicht ganz risikofrei. Können die Frauen psychologische Betreuung in Anspruch nehmen?

Es werden in erster Linie Frauen psychologisch begleitet, die die Situation als große, untragbare Belastung empfinden, oder Patientinnen, bei denen ein Schwangerschaftsabbruch notwendig ist. In dieser Situation erfahren die Frauen eine sehr intensive psychologische Betreuung. Doch es kann auch dann zu Problemen kommen, von denen wir zunächst nichts wissen und mit denen wir erst nach einer gewissen Zeit konfrontiert werden - etwa wenn Frauen das Gefühl haben, dass mit dem Fötus etwas nicht stimmt. Ich habe in der Praxis zahlreiche Situationen erlebt, in denen Frauen von starken Zweifeln geplagt wurden, was zur Folge haben kann, dass sich die Einstellung zum ungeborenen - und später zum geborenen Kind völlig verändert. Und in diesen Situationen steht ihnen kein Psychologe zur Seite, denn wir wissen ja nicht, was die Frau durchgemacht hat, bevor sie zu uns kommt.

Welches sind die Kriterien bei therapeutischen Schwangerschaftsabbrüchen? Wie kann solch eine Entscheidung begründet sein?

Zunächst einmal gibt es ganz klare gesetzliche Regelungen, an die wir gebunden sind. Das Gesetz sieht die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs unter anderem vor, wenn der Fötus von einer besonders schwerwiegenden, zum Zeitpunkt der Diagnose unheilbaren Krankheit oder Anomalie betroffen ist. Die Kriterien für die Definition der Unheilbarkeit sind klar umrissen, bei der Einschätzung, ob die Krankheit ‚besonders schwer' ist, hat der Arzt einen gewissen Ermessensspielraum. Wir - d.h. ca. 40 Fachleute in Straßburg - Kinderärzte, Genetiker, Ultraschall- und Geburtshilfespezialisten - kommen einmal in der Woche zusammen und besprechen "kritische Fälle" aus der ganzen Region, Fälle, in denen die Schwangere eine Abtreibung wegen Missbildung des Fötus wünscht. Wir prüfen jeden Fall sorgfältig anhand der Ultraschallaufnahmen und Untersuchungsergebnisse. Danach trifft der Ausschuss eine Entscheidung. Wenn die Schwangere den Fötus abtreiben möchte, gibt der Ärzteausschuss entweder sein Einverständnis oder, wenn dies nicht der Fall ist, wird der Schwangerschaftsabbruch abgelehnt. Im Falle des Down-Syndroms gibt es aus unserer Sicht keine Bedenken oder Widerstände gegen einen Schwangerschaftsabbruch, obwohl diese Haltung natürlich nicht unumstritten ist. Wir lehnen Abbrüche jedoch ab, wenn es sich z.B. um eine einzelne behandelbare Hasenscharte handelt, also um keine besonders schwerwiegende Anomalie.

Und wenn eines der oberen Gliedmaßen fehlt?

In unserem Straßburger Zentrum ist in einem solchen Fall das Handgelenk ein Kriterium. Des Weiteren versuchen wir im Gespräch mit den Eltern herauszufinden, was für sie akzeptabel ist. Es gibt Eltern, die fehlende Gliedmaßen akzeptieren können, für andere hingegen wäre es undenkbar. Ich möchte jedoch unterstreichen, dass ein fehlender Finger für mich kein Grund für eine Abtreibung ist. Denn mit einem fehlenden Finger kann man trotzdem gut leben. Wenn dem ungeborenen Kind jedoch aufgrund fehlender Gliedmaßen ein unausgefülltes Leben droht und die Eltern das Kind nicht akzeptieren können, zieht man eine Reihe sozialer und psychologischer Kriterien in Erwägung, und es werden sehr intensive Gespräche geführt. Ich gebe zu bedenken, dass Eltern, deren vier Wochen altes Kind bei einem Autounfall einen Arm verliert, die behandelnden Ärzte im Krankenhaus nie um Beendigung seines Lebens bitten würden. Aus philosophischer Sicht stellt es für uns ein Problem dar, bei einem acht Monate alten Fötus das auszuführen, was wir nach der Geburt ablehnen würden und was auch niemand von uns verlangen würde. Es ist paradox, dass Föten in vielen Fällen nicht als vollwertige Menschen wahrgenommen werden.

Haben Sie schon einmal gesagt: "Nein, wir führen keinen Abbruch durch", obwohl es die Eltern unbedingt wollten?

In Straßburg geschieht das relativ selten, aber es kommt vor. Sie werden gleich verstehen, warum: Nach einer Fruchtwasseruntersuchung wird den Eltern gesagt, dass ihr Kind nicht 46, sondern 47 Chromosomen hat, und dass das überzählige nicht das Chromosom 21, sondern ein Y-Chromosom ist. Man nennt das ein doppeltes Y-Chromosom. Das Y-Chromosom ist ein ganz kleines Chromosom, und wenn man zwei davon hat, unterscheidet man sich in keiner Weise von anderen Männern. Man kann ganz normal leben, und das doppelte Y-Chromosom hat überhaupt keine Auswirkungen. Die Eltern sagten uns aber, dass sie kein Kind mit einem doppelten Y-Chromosom wollten. Das Kind ist normal, es ist im sechsten Monat, und die Eltern haben uns ihren Wunsch schriftlich mitgeteilt und uns im übrigen gewarnt, dass die Frau im Ausland abtreiben würde, wenn sie es nicht in Frankreich könne. Die Menschen können machen, was sie wollen, aber wir haben nicht das Recht, ein gesundes Kind zu töten. Der Wunsch der Eltern ist eine Sache, die Antwort der Ärzte die andere.
Wir haben es auch abgelehnt, die Schwangerschaft wegen einer Bauchwandspalte (Laparoschisis) abzubrechen; es handelt sich um einen kleinen Nabelbruch, bei dem sich die Bauchdecke nicht vollständig geschlossen hat. Die Eingeweide treten durch ein kleines Loch neben dem Bauchnabel aus und schwimmen im Fruchtwasser. Diese Missbildungen gehen nie mit anderen Missbildungen einher, und die Chancen sind ausgezeichnet. Die Kinder werden in einer kinderchirurgischen Station geboren und schon fünf Minuten nach ihrer Geburt operiert. Die Eingeweide kommen wieder in den Bauch und der wird verschlossen. Es gibt Eltern, die deshalb einen therapeutischen Schwangerschaftsabbruch möchten. Ich muss ganz eindeutig sagen, dass es Dinge gibt, zu denen ich nicht im Stande bin. Nicht aus religiösen Beweggründen, sondern weil ich ein Mensch bleibe, der einen anderen nicht töten kann, wenn seine Krankheit heilbar ist. Es ist schon schwierig genug, einen Menschen zu töten, wenn er eine unheilbare Krankheit hat. Und doch tun wir das zuweilen noch fünf Minuten vor der Geburt. Sie wissen sicher, dass man einen Fötus im Falle einer furchtbaren Krankheit mit 39 Wochen töten darf, während die gleiche Handlung fünf Minuten nach seiner Geburt ein Mord ist und uns ins Gefängnis bringt. Damit ist den Familien sehr geholfen, und wir praktizieren dies auch. Aber niemand von uns wäre dazu in der Lage, ein gesundes Kind zu töten oder ein Kind mit einer heilbaren Krankheit. Wir fordern also das Recht, die Wünsche mancher Familien ablehnen zu können. Dabei geht es uns nicht darum, über diese Wüsche zu urteilen. Es ist aber gut, dass Schwangerschaftsabbrüche aus medizinischen Gründen im Gegensatz zu anderen Schwangerschaftsabbrüchen nicht allein der Familie überlassen werden. Die Familien müssen ein Mitspracherecht haben, aber nicht das Recht, über Leben und Tod zu bestimmen.

Bei schwerwiegenden Fällen wie dem Down-Syndrom fällt aber die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch nicht völlig unvoreingenommen, denn die gesellschaftlich Akzeptanz von Anderssein und Behinderung ist sehr gering.

Man könnte eine Gesellschaft nach ihrem Umgang mit ihren Behinderten beurteilen. Unsere Gesellschaft bewältigt den Umgang mit Behinderten durch Abtreibung und Entscheidungen wie dem Perruche-Urteil. Das heißt, dass der Arzt bestraft wird, wenn nicht abgetrieben wurde; das Kind hätte nicht zur Welt kommen dürfen, und die Sozialversicherung fordert das Geld ein, das "unberechtigt" für dieses Kind ausgegeben wurde. Das ist Ausgrenzung. Das ist das Schlimmste für die Behinderten. Mit der pränatalen Diagnostik einerseits und einer Rechtssprechung, die bedauerlicherweise untermauert, dass manche Behinderte eigentlich nicht leben dürften, gehen wir leider momentan in unserem Land in Richtung Ausgrenzung. Das muss sich ändern. Beim Down-Syndrom liegen die Dinge allerdings anders. Es handelt sich hier um eine schwerwiegende Missbildung, die wir gegenwärtig nicht heilen können und die zudem für manche Familien ausgesprochen problematisch ist. Sie kann zum Zerfall einer Familie führen und betrifft auch die anderen Geschwister, denn man muss sich ja ständig um dieses Kind kümmern, dessen Lebenserwartung heute 50 Jahre beträgt. Es ist also sehr kompliziert für eine Familie, wenn ein Kind mit dem Down-Syndrom geboren wird.

Interview: Anne Bidaux


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Dokumentarfilm, Frankreich 2005, ARTE F, Erstausstrahlung
Regie: Bernard George
Samstag, 3. Dezember 2005 um 20:40
VPS : 20.40
Wiederholungen :
04.12.2005 um 14:00
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Erstellt: 01-12-05
Letzte Änderung: 02-12-05